Wahl
- Bürgermeister
- Gemeinderat
- Obmann eines Ausschusses
- Obmann des Prüfungsausschusses
Wahlanfechtung (Gemeindevorstand)
Wählerevidenzgesetz
Wirkungsbereich der Gemeinde
- Eigener • § 58
- Übertragener • § 60
Parteistellung
- Beteiligte
- Gemeinde
Wirtschaftliche Unternehmungen (Übersicht) • § 63
- Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit
- mit eigener Rechtspersönlichkeit
- ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- Regiebetriebe
- unter beherrschendem Einfluss der Gemeinde
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